AML-Richtlinie (Geldwäscheprävention) | win2day at

AML-Richtlinie (Geldwäscheprävention)

Letzte Aktualisierung:
Betreiber: win2day at
Webseite: win2dayaut.com
E-Mail: [email protected]
Adresse:
Piccostraße 6, 9500 Villach

1. Zweck der Richtlinie

Diese AML-Richtlinie beschreibt die Grundsätze und Prozesse, mit denen win2day at sicherstellt, dass die Plattform win2dayaut.com nicht für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder andere Finanzdelikte missbraucht wird.

2. Rechtlicher Rahmen

win2day at beachtet alle relevanten Vorgaben, insbesondere:

  • EU-Geldwäscherichtlinien und einschlägige EU-Verordnungen,
  • österreichisches Geldwäsche- und Glücksspielrecht,
  • Auflagen der zuständigen Aufsichts- und Finanzbehörden.

3. Risikobasierter Ansatz

Wir verfolgen einen risikobasierten Ansatz, um Ressourcen dort zu bündeln, wo das Risiko am höchsten ist.

  • Einstufung von Kunden anhand von Herkunft, Zahlungsmitteln und Spielverhalten,
  • Berücksichtigung von Transaktionsvolumen und -häufigkeit,
  • Anpassung von Prüfungsintensität und Monitoring an das individuelle Risikoprofil.

4. Kundenidentifizierung (KYC)

Vor der Nutzung bestimmter Funktionen und vor Auszahlungen sind KYC-Prüfungen verpflichtend.

4.1 Identitätsdaten

  • vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift, Staatsangehörigkeit,
  • E-Mail-Adresse und ggf. Telefonnummer.

4.2 Nachweise

  • gültiger Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass),
  • Adressnachweis (z. B. Kontoauszug, behördliches Schreiben),
  • bei Bedarf Nachweise zur Herkunft der eingesetzten Mittel.

Werden angeforderte Unterlagen nicht, unvollständig oder offensichtlich falsch eingereicht, kann win2day at Konten sperren und Transaktionen blockieren, soweit gesetzlich zulässig.

5. Verstärkte Sorgfaltspflichten

Bei erhöhtem Risiko kommen verstärkte Sorgfaltspflichten zur Anwendung, etwa bei:

  • politisch exponierten Personen (PEP),
  • Kunden mit hohem Transaktionsvolumen,
  • Bezug zu Hochrisiko-Staaten oder komplexen Zahlungsketten.

Maßnahmen können u. a. sein:

  • detailliertere Dokumentation der Mittelherkunft,
  • häufigere Überprüfung und Freigabe durch Compliance,
  • Entscheidung auf Managementebene über die Geschäftsbeziehung.

6. Transaktionsüberwachung

Finanztransaktionen und relevante Aktivitäten werden fortlaufend überwacht, um Auffälligkeiten zu erkennen.

  • Analyse von Ein- und Auszahlungen sowie Spielverläufen,
  • Erkennung von Mustern wie „Einzahlen – kaum spielen – auszahlen“,
  • Prüfung mehrfacher Konten oder Nutzung verdächtiger Zahlungsmethoden, soweit erkennbar.

Bei auffälligen Konstellationen kann win2day at Konten temporär sperren, Transaktionen zurückhalten oder zusätzliche Informationen anfordern.

7. Meldung von Verdachtsfällen

Liegt ein begründeter Verdacht auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder andere Finanzdelikte vor, ist win2day at verpflichtet:

  • den Sachverhalt intern zu dokumentieren,
  • gegebenenfalls Verdachtsmeldungen an zuständige Behörden zu übermitteln,
  • mit den Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten.

Nach geltendem „Tipping-off“-Verbot dürfen betroffene Personen i. d. R. nicht darüber informiert werden, dass eine Meldung erstattet wurde.

8. Aufbewahrung von Unterlagen

AML-relevante Daten und Dokumente werden im Rahmen der gesetzlichen Fristen gespeichert, etwa:

  • KYC-Unterlagen,
  • Transaktions- und Spielhistorien,
  • interne Prüfvermerke und Verdachtsmeldungen.

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsdauer werden diese Daten gelöscht oder anonymisiert, sofern keine anderslautenden Pflichten bestehen.

9. Schulung der Mitarbeiter

Mitarbeiter in relevanten Bereichen (Support, Payments, Compliance) werden regelmäßig zu AML-Themen geschult:

  • Erkennen von verdächtigen Mustern und Verhaltensweisen,
  • korrekte Dokumentations- und Meldeprozesse,
  • aktuelle rechtliche und regulatorische Entwicklungen.

10. Drittanbieter & Partner

win2day at arbeitet mit ausgewählten Zahlungsdienstleistern, Software-Providern und anderen Partnern zusammen. Soweit diese AML-relevante Prozesse berühren, werden sie vertraglich zur Einhaltung geeigneter Compliance-Standards verpflichtet.

Wir achten darauf, dass unsere Partner über angemessene Systeme zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verfügen.

11. Verbotene Aktivitäten

Die Nutzung der Dienste von win2day at für rechtswidrige Zwecke ist untersagt. Insbesondere verboten sind:

  • Einzahlung von Geldern aus kriminellen Quellen,
  • Nutzung fremder oder gefälschter Identitäten,
  • Verschleierung des wirtschaftlich Berechtigten,
  • Manipulation oder Umgehung von KYC-/AML-Prüfprozessen.

Bei Verstößen können Konten gesperrt, Transaktionen gestoppt und – soweit rechtlich vorgesehen – Behörden informiert werden.

12. Überprüfung & Änderungen

Diese AML-Richtlinie wird regelmäßig überprüft und angepasst, um neuen gesetzlichen Anforderungen oder Risikoanalysen zu entsprechen.

Aktualisierte Fassungen werden auf win2dayaut.com veröffentlicht.

13. Kontakt

Fragen zu dieser AML-Richtlinie oder zu unseren Maßnahmen zur Geldwäscheprävention richten Sie bitte an:

Diese Richtlinie dient ausschließlich Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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